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Kinder und Jugendliche; Inobhutnahme durch das Jugendamt

Ist das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet? Bei Hinweisen darauf können Sie sich an das zuständige Jugendamt wenden. 

Ansprechpartner - Landratsamt Altötting

Sg. 33 - Amt für Jugend und Familie - Kreisjugendamt

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