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Jugendleiterinnen und Jugendleiter können die Jugendleiterinnen- und Jugendleiter-Card („Juleica“) beantragen.
Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis und drückt die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements in der Jugendarbeit aus.
Zuständig für die Ausstellung der Juleica (das heißt konkret für deren Bestellung und Aushändigung) sind grundsätzlich die Jugendämter. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Trägers oder dessen Untergliederung, für die die Jugendleiterin beziehungsweise der Jugendleiter tätig ist.
Wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist eine qualifizierte Ausbildung der Jugendleiter/-innen.
Die im Folgenden aufgeführten Standards sind so genannte Mindest-Qualitätsstandards. Grundausbildungen, die diesen Standards entsprechen, berechtigen zum Erhalt der "Juleica".
Im Einzelnen müssen folgende Inhalte verbindlich behandelt werden:
Als Querschnittsthemen fließen Partizipation, Beteiligung und Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen (Diversität, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit) und Nachhaltigkeit bei allen Inhalten mit ein.
Es ist jedoch jedem Träger der Jugendarbeit vorbehalten, für Leiter/-innen seiner Maßnahmen notwendige zusätzliche, insbesondere verbandsspezifische Inhalte und Qualifikationen einzufordern bzw. zu vermitteln.
Für die Ausstellung der Juleica, die im öffentlichen Interesse liegt, wird keine Gebühr erhoben.
Bei wiederholter Ausstellung wegen Verlust der Juleica kann vom Antragsteller Kostenersatz verlangt werden.
Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Jahren ausgestellt. Bei Fortsetzung der Tätigkeit soll in der Regel spätestens 18 Monate nach Ablauf der aktuellen Juleica ein neuer Antrag gestellt werden.
Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist die Teilnahme an einer oder an mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umfang von insgesamt mindestens 8 Zeitstunden nachzuweisen. Diese können vollständig web-basiert durchgeführt werden. Wie auch bei der Grundausbildung müssen die Fortbildungsangebote in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung geschehen.
Ergänzend empfehlen wir für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica, auf eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse entsprechend der Gemeinsamen Grundsätze der BAGEH hinzuwirken.
Bürgerinnen und Bürger können auf Antrag die Bayerische Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie sich in besonderem Maße ehrenamtlich engagieren.