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Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Industriestr. 1
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
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