Logo Bayernportal

Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung nach § 75 SGB VIII

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.

Stadt Fürth

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Königsplatz 2
90762 Fürth

Barrierefreier Zugang möglich. Informationen erhalten Sie am Empfang.

Postanschrift

Postfach
90744 Fürth