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Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.

Landratsamt Kulmbach

Abt. 6 Soziales, Jugend, Familie und Senioren

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:45 Uhr - 15:00 Uhr
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07:45 Uhr - 15:00 Uhr
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07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
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Fr
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
Di: 07:30 - 16:30 Uhr
Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
Do: 07:30 - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

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Konrad-Adenauer-Straße 5
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach