Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.
Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.
Hierzu gehören beispielsweise
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.
Lassen Sie sich immer erst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor Sie Heilmittel in Anspruch nehmen.
Sollten Sie eine Zuzahlung geleistet haben, können Sie den Zuzahlungsbeleg online oder per Post einreichen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Gebühr: keine
Es gibt keine Frist.
Wenn Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit behandelt werden müssen, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Kosten für Arznei- und Verbandmittel zur Heilbehandlung.
Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erhalten Sie über das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung.