Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Mietspiegel werden von den Städten/Gemeinden und von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt seit 1. Juli 2022 eine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln.
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst werden.
Das Gesetz und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen (einfachen) Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln.
Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt. Er muss spätestens nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.
Zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels und zu seiner Anpassung mittels Stichprobe sind Eigentümer und Mieter von Wohnraum verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Verlangen Auskunft zu erteilen darüber, ob der Wohnraum vermietet ist, sowie über die Anschrift der Wohnung.
Vermieter und Mieter von Wohnraum sind verpflichtet, der zuständigen Behörde auf Verlangen Auskunft über folgende Merkmale zu erteilen:
Die Auskunftspflichten bestehen auch gegenüber Stellen, die von der zuständigen Behörde mit der Erstellung oder Anpassung eines qualifizierten Mietspiegels beauftragt wurden.
Schweinfurt hat einen einfachen Mietspiegel. Es besteht deshalb keine Auskunftspflicht.
Mit Ihrer freiwilligen Teilnahme an der Erhebung tragen Sie zur Schaffung einer repräsentativen Datengrundlage für die Fortschreibung des Mietspiegels und zur Erhöhung dessen Genauigkeit und Akzeptanz bei.
Die Teilnahme am Datenerhebungsverfahren für die Fortschreibung des Schweinfurter Mietspiegels ist freiwillig.
Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete darf nur Mietwohnraum berücksichtigt werden, bei dem die Miete in den letzten 6 Jahren neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden ist (geänderte Bestandsmieten).
Der Fragebogen braucht nicht beantwortet zu werden für Mietwohnraum,
Sie werden aufgefordert, Daten für die Erstellung des Mietspiegels zu übermitteln (in der Regel in Form eines Fragebogens).
Die zuständige Behörde erstellt auf Basis der vom Auskunftspflichtigen übermittelten Daten und der Daten von Behörden (z. B. der Meldebehörde, der Statistischen Ämter des Bundes und des Landes) einen qualifizierten Mietspiegel.
Sie werden darum gebeten, mittels des Fragebogens Daten für die Erstellung des Mietspiegels bereitzustellen.
Die Stadt Schweinfurt schreibt den einfachen Mietspiegel auf Basis der freiwillig übermittelten Daten unter Mitwirkung des Mietervereins Schweinfurt und Umgebung e.V. sowie der Haus- und Grundbesitzervereins Schweinfurt und Umgebung e.V. fort.
Die Fortschreibung des Mietspiegels erfolgt im zweijährigen Turnus, jeweils zum 01. Februar ungerader Jahre.
Ihre Daten werden einmalig verwendet. Der Stichtag hierfür liegt zwei Monate vor der Fortschreibung des Mietspiegels. Um die Aktualität zu gewährleisten, bitten wir anschließend um erneute Ausfüllung des Fragebogens.
Wenn Sie die Höhe der Mieten in Wohnungen in Ihrer Umgebung wissen möchten, können Sie sich darüber in der Regel im Mietspiegel Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren.