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Sie benötigen wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit im Rahmen einer Rehabilitation medizinische Hilfsmittel wie einen Rollstuhl oder eine Brille? Dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten.
Hilfsmittel sind alle verordneten Sachen, die
Zu den Hilfsmitteln gehören insbesondere:
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für mögliche Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen der Hilfsmittel.
Die Hilfsmittel gelten als Sachleistung. Sie können sie in der Regel kostenfrei nutzen.
Soweit für Hilfsmittel ein Festbetrag festgelegt wurde, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regelmäßig die Kosten im Umfang des gesetzlichen Festbetrages.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in der Regel keinen Eigenanteil zahlen.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen
Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ein Hilfsmittel benötigen, lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen von
Eine ärztliche Verordnung meint ein ärztliches Rezept oder eine Verschreibung. Diese lösen Sie beim Anbieter des Hilfsmittels ein.
Sollten Sie zum Beispiel eine Zuzahlung für das Hilfsmittel geleistet haben, können Sie den Zahlungsbeleg online oder per Post einreichen.
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie erhalten von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse häusliche Krankenpflege, um einen Krankenhausaufenthalt zu ersetzen oder ihn abzukürzen.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.
Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall beschädigt wird, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.
Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeitsunfall beschädigt wird, kommt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft dafür auf.