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Sie haben nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit eine Rente als Gesamtvergütung erhalten und der Zeitraum, auf den diese sich bezog, ist abgelaufen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente beantragen.
In der gesetzlichen Unfallversicherung kann an die Stelle der monatlichen Zahlung der Rente die Abfindung mit einer Einmalzahlung treten. Das ist zum Beispiel bei der Gesamtvergütung der Fall. Sie können eine einmalige Gesamtvergütung erhalten, wenn zu erwarten ist, dass die Folgen Ihres Versicherungsfalls höchstens für einen Zeitraum von 3 Jahren zu einer Rentenzahlung führen.
Die Gesamtvergütung bezieht sich somit auf einen konkreten Zeitraum. Nach diesem Zeitraum können Sie erneut eine Rente beantragen.
Voraussetzung ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit durch einen oder mehrere Versicherungsfälle insgesamt um mindestens 20 Prozent gemindert ist.
Die Rente wird weitergewährt:
Sie können weiterhin eine Rente erhalten, wenn:
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Sie können eine laufende Rentenzahlung nach einer Rente als Gesamtvergütung online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Gebühr: keine
Es gibt keine Frist.
Sie können von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Abfindung auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente erhalten.
Wenn Sie nach einem Arbeitsunfall oder wegen einer Berufskrankheit in Ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert sind, erhalten Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Rente.
Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.