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Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung

Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

Für Sie zuständig

Landratsamt Unterallgäu - SG 12 - Soziales, Senioren

Landratsamt Unterallgäu

Landratsamt Unterallgäu - Gebäude 6

Landratsamt Unterallgäu

Hausanschrift

Champagnatplatz 4
87719 Mindelheim

Kreisjugendamt, Teile des SG 12 (Soziales, Senioren) - Pflegestützpunkt

Postanschrift

Postfach 1362

87713 Mindelheim

Telefon

+49 8261 995-0

Leistungsdetails

Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

Stand: 21.11.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention