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Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung

Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Referat IV - Soziales, Jugend und Kultur

Stadt Fürth

Hausanschrift

Königsplatz 2
90762 Fürth

Barrierefreier Zugang möglich. Informationen erhalten Sie am Empfang.

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.

Ergänzung: Stadt Fürth

Hinweis: Eine Förderung von ambulanten Pflegediensten wird derzeit von der Stadt Fürth nicht gewährt.

Stand: 21.11.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention