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Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Innerer Markt 1
91077 Neunkirchen a. Brand
Postfach 5
91075 Neunkirchen a. Brand