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Hunde; Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes oder eines Negativzeugnisses

Sie benötigen für die Haltung eines sogenannten ''Kampfhundes'' eine Genehmigung. Es wird ein Negativzeugnis erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorweist.

Stadt Oberasbach

Abt. III: Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Rathausplatz 1
90522 Oberasbach

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90522 Oberasbach