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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

Für Sie zuständig

Landratsamt Kelheim

Landratsamt Kelheim
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Hausanschrift

Donaupark 12
93309 Kelheim

Postanschrift

Donaupark 12

93309 Kelheim

Telefon

+49 9441 207-0

Leistungsdetails

Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel. 

Stand: 13.02.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz