Logo Bayernportal

Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

Für Sie zuständig

Stadt Fürth - Veterinärwesen, Amtstierärzte

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

E-Mail

oa@fuerth.de

Webseite

www.fuerth.de

Leistungsdetails

Weiterhin überwachen die Kreisverwaltungsbehörden z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.

Die Überwachung beinhaltet u. a. die Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken und der Arzneimittelanwendung durch Tierärzte und Tierhalter, insbesondere in Bezug auf die Versorgung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sowie den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln z. B. im Land- oder Zoofachhandel. 

Stand: 20.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz