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Ehename; Erklärung

Sie und Ihr Ehepartner können als Ehenamen den Geburtsnamen eines Ehepartners, den aktuell geführten Namen eines Ehepartners oder einen Doppelnamen aus den Namen beider Ehepartner wählen.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab

Standesamt, Wahlamt

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