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Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Stadt Erlangen

Abt. Grundstücksverwaltung und Wohnungsbauförderung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:30 Uhr - 15:00 Uhr
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Do
09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr
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