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Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Der Staat fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch).

Stadt Straubing

Wohnungswesen

Öffnungszeiten

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+ nach Vereinbarung
Bei Angelegenheiten zum Thema "Wohnberechtigungsschein" wählen Sie bitte die 09421/94460439

Hausanschrift

Theresienplatz 2
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 0352
94303 Straubing