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Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 64 - Allgemeine Verwaltung, Gewerberecht und Gesundheitswesen

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