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Bayerisches Familiengeld; Beantragung

Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, erhalten weiterhin das Bayerische Familiengeld.

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Online-Verfahren

Für Sie zuständig

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Zentrum Bayern Familie und Soziales
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Leistungsdetails

Für Fragen zum Familiengeld gibt es beim Zentrum Bayern Familie und Soziales ein Info-Telefon. Sie erreichen das Info-Telefon unter 0931-32 0909 29 von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

  • Elterngeld; Beantragung

    Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.

  • Elternzeit; Beratung

    Mütter und Väter haben einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitgeteilt werden. Bei Fragen zur Elternzeit können Sie sich an das Zentrum Familie Bayern und Soziales wenden.

  • Kindergeld; Beantragung

    Wenn Sie ein Kind haben, können Sie Kindergeld beantragen.

  • Krippengeld; Beantragung

    Vom Bayerischen Krippengeld können weiterhin Eltern von kleinen Kindern, die vor dem 1. Januar 2025 geboren wurden, profitieren.

Stand: 20.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales