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Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit dem Formular können Sie einen Antrag auf Bestellung einer oder eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige vornehmen.
Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein. Die aktuelle Version des Formulars 3700a finden Sie unter der Formular-ID 3700 (Bestellung steuerlicher Beauftragter / Betriebsleiter). Wählen Sie die Option "Steuerliche Beauftragte (§ 214 AO)". Anschließend werden Sie zum Formular 3700a weitergeleitet.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.
Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten für zum Beispiel verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager.
Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise
Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise
Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.
Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sie können die Bestellung von steuerlichen Beauftragten online sowie per Post oder Fax beantragen.
Wenn Sie die Bestellung online beantragen wollen:
Wenn Sie die Bestellung per Post oder Fax beantragen wollen:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Die Angabe einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer ist nicht möglich. Sie ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Einspruch
Ihr Hauptzollamt kann auf Ihren Antrag hin unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen. Diese kann zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die Waren Ihres Unternehmens betreffen.