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Zugang zu psychotherapeutischen Leistungen nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit erhalten Sie über das Psychotherapeutenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung.
Raubüberfälle, aber auch das Erleiden oder Miterleben schwerer Unfälle oder besonderer Gefahrenlagen können für Betroffene sehr belastende Ereignisse sein, die nicht selten zu einer psychischen Verletzung (Trauma) führen. Auslöser dafür können die unmittelbare Bedrohung von Leib und Leben sowie das Gefühl der Hilfslosigkeit und des völligen Ausgeliefertseins sein.
Wie körperliche Wunden bedürfen auch psychische Verletzungen besonderer Hilfe zur Heilung. Wenn Sie unter einer psychischen Verletzung leiden, sollten Sie möglichst rasch nach dem traumatischen Erlebnis Hilfe in Anspruch zu nehmen. Damit wirken Sie der der Entstehung von psychischen Erkrankungen mit Langzeitfolgen entgegen und stärken Ihre natürlichen Selbstheilungskräfte.
Nach einem anerkannten Berufsunfall oder einer Berufskrankheit ist in der gesetzlichen Unfallversicherung in diesem Fall das Psychotherapeutenverfahren vorgesehen. Das Verfahren regelt die Anforderungen sowie Durchführung der Leistungen für Sie. Nur ärztliche und psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die spezielles Fachwissen haben und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sind, können an diesem Verfahren beteiligt werden.
Ihre Therapie beginnt mit bis zu 5 Sitzungen. Im Anschluss wird über eine Fortsetzung von ambulanter Psychotherapie in Form einer Kurz- oder Langzeittherapie entschieden. In besonders schwerwiegenden Fällen können auch stationäre Leistungen in Betracht kommen.
Die Therapie wird von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse oder von der Durchgangsärztin oder dem Durchgangsarzt eingeleitet.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Haben Sie einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit mit einem psychischen Gesundheitsschaden erlitten, ist es wichtig, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von dem Ereignis Kenntnis erhält.
Suchen Sie nach einem entsprechenden Ereignis eine Durchgangsärztin oder einen Durchgangsarzt auf.
Alternativ können Sie sich auch direkt online oder per Post an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
Nachricht per Post:
Das Psychotherapeutenverfahren wird dann von Ihrer Durchgangsärztin beziehungsweise Ihrem Durchgangsarzt oder Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eingeleitet. Mit dieser Einleitung sind bis zu 5 Sitzungen genehmigt.
Sie haben unter den im Rahmen des Psychotherapeutenverfahrens zugelassenen Therapeutinnen und Therapeuten die freie Wahl.
Gebühr: keine
Es gibt keine Frist.
Sie müssen wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in ärztliche oder zahnärztliche Behandlung? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.
Wenn Ihre Brille, Prothese oder ein anderes Hilfsmittel bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall beschädigt wird, ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung den Schaden durch die Übernahme der Reparaturkosten oder der Ersatzbeschaffung.