Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.
Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen
Postfach 2520
91013 Erlangen
Schloßberg 10
91315 Höchstadt a.d.Aisch
Postfach 1240
91312 Höchstadt a.d.Aisch
Karl-Zucker-Straße 10
91052 Erlangen
Karl-Zucker-Straße 10
91052 Erlangen
Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen
Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.
Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.
Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.
Wir beraten Frauen und Familien zu Themen der Schwangerschaft und der ersten Zeit mit dem Kind bis zum 3. Lebensjahr.
Wir bieten Informationen zu finanzieller Unterstützung, Methoden der Empfängnisverhütung und Familienplanung, sowie psychosoziale Beratung aufgrund vorgeburtlicher Untersuchung. Wir bieten darüber hinaus Beratung und Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und die gesetzlich vorgeschriebene Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt. Dazu kommt unsere Beratung und Unterstützung zur Vertraulichen Geburt.
Zudem bieten wir sexualpädagogische Angebote für Schulen (5.-10. Jahrgangsstufe), junge Erwachsene und Multiplikatoren.
Keine
Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.
Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.
keine
Wenn Sie Mutter werden, können Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, sofern Mutterschutz in Anspruch genommen wird.
Wenn ein Schwangerschaftsabbruch notwendig ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen.
Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.