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Schwangerschaft; Beratung

Werdende Mütter und Väter können sich bei Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen, beraten lassen.

Für Sie zuständig

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Staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen
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Leistungsdetails

Werdende Mütter - und Väter - haben unabhängig von Alter, kulturellem Hintergrund oder Weltanschauung Anspruch auf umfassende Beratung zu allen Fragen, die Schwangerschaft und Geburt betreffen. Die Beratung erfolgt vertraulich, unvoreingenommen, kostenlos und auf Wunsch anonym durch die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen und durch die staatlich nicht anerkannten (katholischen) Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Beratung kann so oft und solange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Sie kann auch nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes erfolgen.

Das Angebot umfasst insbesondere psychosoziale Beratung und Informationen zu den Themen

  • Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung,
  • soziale und finanzielle Hilfen für Schwangere und junge Familien, u. a. staatliche Sozialleistungen und Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt,
  • Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und Fragen zur Entbindung,
  • die besonderen Rechte der Schwangeren und Eltern im Arbeitsleben,
  • Fragen zur pränatalen Diagnostik,
  • Hilfsmöglichkeiten zum Leben mit einem Kind mit chronischer Erkrankung und / oder Behinderung,
  • Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft,
  • Beratung und Begleitung bei einer vertraulichen Geburt,
  • rechtliche und psychologische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption,
  • Fragen zum Schwangerschaftsabbruch
  • Beratung und Begleitung bei unerfülltem Kinderwunsch
  • Beratung und Begleitung nach frühem Verlust eines Kindes.

Die staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind auch für die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung zuständig. Nur diese sind berechtigt, die Bescheinigung über die erfolgte Schwangerschaftskonfliktberatung auszustellen, die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist.

Über die Beratung hinaus werden praktische Hilfen vermittelt. Betroffene Frauen können beispielsweise im Kontakt mit Behörden bei der Geltendmachung von gesetzlichen Leistungen unterstützt werden.

Mit Einwilligung der Schwangeren können weitere Personen in die Beratung einbezogen werden.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Wir beraten Frauen und Familien zu Themen der Schwangerschaft und der ersten Zeit mit dem Kind bis zum 3. Lebensjahr.

Wir bieten Informationen zu finanzieller Unterstützung, Methoden der Empfängnisverhütung und Familienplanung, sowie psychosoziale Beratung aufgrund vorgeburtlicher Untersuchung. Wir bieten darüber hinaus Beratung und Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und die gesetzlich vorgeschriebene Beratung bei einem Schwangerschaftskonflikt. Dazu kommt unsere Beratung und Unterstützung zur Vertraulichen Geburt.

Zudem bieten wir sexualpädagogische Angebote für Schulen (5.-10. Jahrgangsstufe), junge Erwachsene und Multiplikatoren.

Offenes Schwangerencafé

Das offene Schwangerencafé lädt alle werdenden Mamas aus der Stadt Erlangen und dem Landkreis Erlangen-Höchstadt ein, in lockerer Runde bei Tee und Gebäck Fragen zu stellen und dabei mit anderen Schwangeren in Kontakt zu kommen. Schwangere finden hier ein offenes Ohr, Informationen, Rat und praktische Hilfe rund um Schwangerschaft, Geburt, die erste Zeit mit Kind und die frühe Kindheit. Immer mit dabei sind Fachleute aus diesen Bereichen und eine Hebamme.

Das Offene Schwangerencafé findet 14-tägig freitags von 10:00 bis 11:30 Uhr statt. Während der Pandemie online. Sie erhalten einen Zugangslink zugeschickt.

Bei niedrigen Infektionszahlen in Präsenz (unter Wahrung der Hygieneregeln) in der Familienpädagogischen Einrichtung, Isarstr.12, 1. OG

Anmeldung:

Telefon 09131 / 86 36 62
E-Mail: fape-anger@stadt.erlangen.de

Veranstalter: Familienpädagogische Einrichtungen des Stadtjugendamts und staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen des Landkreises Erlangen-Höchstadt und der Stadt Erlangen.

Keine

Ergänzung: Stadt Erlangen

Vor der Beratung ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

  • Konfliktberatung mit Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
    • gültiger Identifikationsnachweis (z. B. Personalausweis)
    • empfohlen: ärztliche Bescheinigung über bestehende Schwangerschaft
  • Konfliktberatung ohne Ausstellung einer Beratungsbescheinigung
    • keine
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung
    • keine
    • empfohlen: Mutterpass

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen.

Die Konfliktberatung erfolgt grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch. Die meisten staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen bieten auch eine digitale allgemeine Schwangerschaftsberatung an.

keine

Ergänzung: Stadt Erlangen

Die Beratung erfolgt kostenlos für die Ratsuchenden.

  • Konfliktberatung: unverzüglich, d. h. schnellstmöglich.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: keine Fristen

  • Konfliktberatung: sofort.
  • Allgemeine Schwangerschaftsberatung: abhängig vom Einzelfall

Ergänzung: Stadt Erlangen

Dolmetscher können bei Bedarf hinzugezogen werden.

  • Mutterschaftsgeld; Beantragung

    Wenn Sie Mutter werden, können Sie für die Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld erhalten. Sie können das Mutterschaftsgeld entweder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) beantragen.

  • Schwangerschaftsabbruch; Informationen zur Kostenübernahme

    Wenn Sie eine Abtreibung vornehmen wollen und die Kosten nicht selbst tragen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse beantragen.
     

  • Soziale Angelegenheiten; Auskunft

    Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Stand: 20.06.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales