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Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Das von der Regierung der Oberpfalz – als die für die Fahrschulüberwachung in Bayern zuständige Behörde – eingesetzte und mit der Beurteilung der pädagogischen Qualität betraute Überwachungspersonal (Sachverständige) muss mindestens alle zwei Jahre an einem jeweils eintägigen einschlägigen Fortbildungslehrgang teilnehmen.
Der Rahmenlehrplan für diesen Fortbildungslehrgang bedarf der Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz.
Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang wird erteilt, wenn
Der Antrag ist bei der Regierung der Oberpfalz schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) einzureichen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, wird die behördliche Genehmigung in Form eines Bescheides ausgesprochen.
Die übrigen Regierungen erhalten einen Abdruck des Bescheids.
Das Fortbildungskonzept für Sachverständige der Fahrschulüberwachung sollte insbesondere folgende Themen, die von geeigneten Referenten vermittelt bzw. moderiert werden, zum Inhalt haben:
Die Genehmigung des Rahmenlehrplans für den Fortbildungslehrgang des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Regierung der Oberpfalz überwacht Fahrlehrer, Fahrschulen und deren Zweigstellen, Fahrlehrerausbildungsstätten sowie Träger von fahrlehrerrechtlichen Seminaren und Lehrgängen. Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen (Sachverständige) bedienen.