Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.
Für standesamtliche Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das örtliche Standesamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bei kirchlichen Anliegen – wie etwa Taufen, kirchliche Trauungen, Firmungen, Gottesdienstzeiten oder sonstige kirchliche Termine – wenden Sie sich bitte je nach Ort und Konfession an die zuständige Kirchenverwaltung (Pfarramt).