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Kirchenangelegenheiten; Auskünfte

Bei Fragen zu Kirchenangelegenheiten im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt können Sie auch an die Kreisverwaltungsbehörde wenden.

Für Sie zuständig

Leistung ohne eindeutige Zuordnung

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Für standesamtliche Angelegenheiten wenden Sie sich bitte direkt an das örtliche Standesamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Bei kirchlichen Anliegen – wie etwa Taufen, kirchliche Trauungen, Firmungen, Gottesdienstzeiten oder sonstige kirchliche Termine – wenden Sie sich bitte je nach Ort und Konfession an die zuständige Kirchenverwaltung (Pfarramt).

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales