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Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Halderstraße 21
86150 Augsburg
86145 Augsburg