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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Flurneuordnung ist ein Instrumentarium zur nachhaltigen Entwicklung der Kulturlandschaft. Damit sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft verbessert, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten und ausgebaut, die natürlichen Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Luft) geschützt und der notwendige Ausbau der Infrastruktur unterstützt werden. Mit der Bodenordnung können auch die ökonomischen und ökologischen Interessen an der Kulturlandschaft in Einklang gebracht werden. Die Ämter für Ländliche Entwicklung bieten fachliche, organisatorische, rechtliche und finanzielle Hilfestellung. Damit können eine flächendeckende Neuordnung des Grundbesitzes, die Durchführung von Bau- und Gestaltungsmaßnahmen, die Verkehrserschließung und Verbesserung der Infrastruktur, wasserwirtschaftliche Maßnahmen, Maßnahmen für Freizeit und Erholung sowie Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landespflege umgesetzt werden. Die Flurneuordnung stärkt die Wirtschaftskraft und verbessert die Struktur des ländlichen Raums als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum.
In der Flurneuordnung sind förderfähig die Ausgaben für
die Planung und Herstellung von Straßen und Wegen wasserwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen des Bodenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege Maßnahmen für Freizeit und Erholung Bodenordnung mit Vermessung, Abmarkung und Wertermittlung die Neuordnung von Weinbergen und Sonderkulturen.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmergemeinschaft. Sie betragen im Einzelnen:
Die Förderung kann u.a. erhöht werden:
In der Flurneuordnung kann für langfristig verpachtete landwirtschaftliche Flächen die zu erbringende Eigenleistung der Teilnehmer mit bis zu 50 % gefördert werden.
Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Dazu stellen Gemeinden oder Grundeigentümer einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung. Das Amt prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Flurneuordnung gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.
Antragstellung
Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Die Informationsplattform ländlicher Raum und Landentwicklung ist eine Internetplattform der Bayerischen Verwaltung für Ländliche Entwicklung. Sie präsentiert gelungene Beispiele und erfolgreiche Aktivitäten für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Gemeinden, stellt den Transfer an die Nutzer sicher und fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Bei einer Flurneuordnung werden zur Verbesserung der Agrarstruktur und der Wirtschaftskraft ländlicher Grundbesitz zweckmäßig neu geordnet, vermessen und erschlossen, Gemeinden oder öffentliche Planungsträger unterstützt sowie Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.