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Soziale Angelegenheiten; Auskunft

Sie können unter anderem von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.

Für Sie zuständig

Gemeinde Münsing

Hausanschrift

Weipertshausener Str. 3
82541 Münsing

Postanschrift

Weipertshausener Str. 3

82541 Münsing

Telefon

+49 8177 9301-0

Webseite

www.muensing.de/

Leistungsdetails

Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftssuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.

Die Versicherungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.

In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.

In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.

In Fragen der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen siehe unter "Verwandte Themen". Weitere Auskünfte zu Unterstützungsleistungen für Familien siehe auch unter "Verwandte Themen".

In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten.

Ferner steht das Zentrum Bayern Familie und Soziales für Fragen zu folgenden Leistungen zur Verfügung:

  • Elterngeld
  • Familienerholung in Familienferienstätten

Auskünfte und Beratung bei AIDS siehe unter "Verwandte Themen".

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

In Fragen des Kinderschutzes sowie der Kinder- und Jugendhilfe stehen die Jugendämter in den kreisfreien Städten und Landkreisen zur Verfügung. Sie sind Ansprechpartner bei familiären Problemen, Krisen und Konflikten und bieten Beratung, Unterstützung und Hilfen für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien an.

Die Jugendämter nehmen Hinweise und Meldungen entgegen, wenn ein Kind in Gefahr sein könnte oder Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestehen. Dies kann beispielsweise bei Vernachlässigung, Misshandlung, Gewalt oder anderen Gefährdungen des Kindeswohls der Fall sein. Die Jugendämter prüfen die Situation und veranlassen bei Bedarf die notwendigen Hilfen und Schutzmaßnahmen zum Wohl des Kindes.

Bitte beachten Sie unter der Rubrik „Weiterführende Links“ den Verweis auf unsere Themenseite „Kinderschutz; Beratung, Hilfe und Schutz“.

  • Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig.

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

keine

Stand: 05.01.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales