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Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Sitzungssaalgebäude möglich.
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
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