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Scheidung; Beantragung

Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.

Ansprechpartner - Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.

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