Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.
Traunsteiner Str. 1a
84503 Altötting
Postfach 1365
84497 Altötting