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Niederschlagswasser; Informationen zur erlaubnisfreien Versickerung

Niederschlagswasser von befestigten Flächen ist weitestgehend in den natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen (= naturnahe Regenwasserbewirtschaftung).

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

34 Naturschutz, Wasserrecht und Landschaftspflege

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