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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen

Soll geförderter Wohnraum befristet von Belegungsbindungen freigestellt werden, muss dies beantragt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 23 - Wohnungsangelegenheiten

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