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Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

1. Registrierung im Kita-Portal LittleBird Melden Sie sich im Kita-Portal LittleBird an, um nach passenden Kindertageseinrichtungen zu suchen und direkt Kontakt aufzunehmen. Hinweis: Bei Unterstützungsbedarf können Sie sich auch an die Sprechstunde der Stadtteilmütter wenden. 2. Einrichtungen vergleichen • Informieren Sie sich über Einrichtungen, die für Sie in Frage kommen. • Nutzen Sie das Portal, um direkt Kontakt zur gewünschten Kita aufzunehmen. • Erkundigen Sie sich, ob freie Plätze verfügbar sind. 3. Konzept & Angebot erfragen Lassen Sie sich das pädagogische Konzept, die Schwerpunkte sowie das Betreuungsangebot erklären – zum Beispiel Öffnungszeiten, Essensversorgung, besondere Programme oder Sprachförderung. 4. Anmeldeverfahren klären Jede Einrichtung hat eigene Bedingungen für die Anmeldung. Fragen Sie daher direkt vor Ort nach dem genauen Ablauf, benötigten Unterlagen und Fristen.

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

Gesundheitsvoraussetzungen vor der Aufnahme Vor der Aufnahme Ihres Kindes in eine Kindertageseinrichtung sind folgende Punkte gesetzlich vorgeschrieben:

  • Ärztliche Untersuchung des Kindes
  • Impfberatung durch einen Arzt
  • Nachweis über Masernschutz, wahlweise:
    • Impfausweis mit mindestens einer Masernimpfung bei Aufnahme, vollständiger Schutz bis spätestens zum 2. Geburtstag (laut § 20 Infektionsschutzgesetz),
    • ärztliches Zeugnis über Immunität, oder
    •  Attest über medizinische Gründe, die eine Impfung ausschließen

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung und Impfberatung
  • Masern-Impfnachweis (oder ärztliches Attest bzw. Immunitätsnachweis)
  • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten und des Kindes
  • Angaben zu Allergien, chronischen Erkrankungen oder besonderen medizinischen Bedürfnissen
  • Notfallkontakte
  • Weitere Unterlagen können von der Einrichtung angefordert werden.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

Vertragsabschluss Bevor Ihr Kind aufgenommen wird, schließen Sie mit dem Träger der Kita einen Betreuungsvertrag ab. Dieser regelt u. a.: • die tägliche Betreuungszeit • die Betreuungskosten • die Kündigungsfristen Die Fristen und Vertragsinhalte können je nach Einrichtung unterschiedlich sein.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

Zuschuss für Kinder ab 3 Jahren: Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung gibt es einen Zuschuss des Freistaats Bayern in Höhe von 100 € pro Monat. Dieser wird direkt mit den Elternbeiträgen verrechnet. Krippengeld für Kinder unter 3 Jahren: Für jüngere Kinder gibt es – einkommensabhängig – das bayerische Krippengeld. Eltern können damit ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes bis zu 100 € monatlich erhalten, wenn sie tatsächlich Beiträge zahlen müssen.

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales