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Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren

Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Marktredwitz - Städtische Sing -und Musikschule

Große Kreisstadt Marktredwitz

Hausanschrift

Bauerstraße 10
95615 Marktredwitz

Postanschrift

Bauerstraße 13

95615 Marktredwitz

Telefon

+49 9231 660728

Leistungsdetails

Die Gebühren einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule werden in einer entsprechenden Satzung geregelt. In der Gebührensatzung können auch Regelungen zu Gebührenermäßigungen und -befreiungen (z. B. Geschwister- und Sozialermäßigungen) oder über die Fälligkeit der Gebühren enthalten.

  • Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung

    Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.

Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales