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Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und die Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten.
Gefördert werden die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen (z. B. Funktionsgebäude, Kassensysteme, Eingangsschranken, Zugangsbereich). Zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhang stehende Einrichtungen sind förderfähig, wenn diese für die Winter- bzw. die Sommernutzung wichtig sind und ein Bezug zur Seilbahnanlage besteht.
Die Zuwendungen werden kommunalen Unternehmen sowie Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen gewährt.
Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter. Dies bedeutet, dass nur die Ausgaben berücksichtigt werden, die direkt mit der Investition verbunden sind.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarerer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 %.
Eine Förderung ist möglich, wenn ...
Für Anträge ist das auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus breitgestellte Antragsformular zu verwenden.
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.