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Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeiinspektion Coburg

Hausanschrift

Neustadter Straße 1
96450 Coburg

Postanschrift

Postfach 2663

96415 Coburg

Telefon

+49 9561 645-0

Polizeipräsidium Oberfranken

Hausanschrift

Ludwig-Thoma-Straße 4
95447 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 100261

95402 Bayreuth

Telefon

+49 921 506-0

Leistungsdetails

Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.

  • Personalausweis oder Reisepass

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Stand: 09.07.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration