Logo Bayernportal

Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb

Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

Landratsamt Straubing-Bogen

Finanzwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
07:45 Uhr - 11:30 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 11:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 11:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Die KFZ-Zulassung hat zusätzlich dienstags von 13:00 Uhr - 15:30 Uhr mit Terminvereinbarung geöffnet.

Hausanschrift

Leutnerstraße 15
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 463
94304 Straubing