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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Gemeinde Haibach

Finanzverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

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63808 Haibach

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Postfach 1165
63802 Haibach