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Die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung an der Universität und mit dem Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung im Seminar und an der Einsatzschule voraus.
                        Arcisstr. 21 
                        80333 München
                      
80290 München
                        Universitätsstr. 2 
                        86159 Augsburg
                      
86135 Augsburg
                        Kapuzinerstr. 16 
                        96047 Bamberg
                      
Kapuzinerstr. 16
96045 Bamberg
                        Universitätsstr. 30 
                        95447 Bayreuth
                      
95440 Bayreuth
                        Schloßplatz 4 
                        91054 Erlangen
                      
Postfach 3520
91023 Erlangen
                        Geschwister-Scholl-Platz 1 
                        80539 München
                      
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
                        Innstr. 41 
                        94032 Passau
                      
https://www.uni-passau.de/universitaet/kontakt/
94030 Passau
                        Universitätsstr. 31 
                        93053 Regensburg
                      
93040 Regensburg
                        Sanderring 2 
                        97070 Würzburg
                      
Sanderring 2
97070 Würzburg
Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen umfasst
Zum erziehungswissenschaftlichen Studium gehören: Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik, Psychologie sowie eines der folgenden Gebiete: Politikwissenschaft, Soziologie, Volkskunde; dazu Philosophie oder evangelische bzw. katholische Theologie.
Die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen können Sie auf folgende Weise erwerben:
An Grund-, Mittel-, Förder- und Realschulen werden auch Fachlehrkräfte eingesetzt. Förderlehrkräfte sind an Grund-, Mittel- und Förderschulen tätig.
Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.
Die schulpraktische Ausbildung für das Lehramt für Grund- und Mittelschullehrkräfte sowie Fach- und Förderlehrkräfte wird von der Regierung beaufsichtigt. Mitteilungen und Anträge während des Vorbereitungsdienstes sind bei diesen einzureichen.