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Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie deren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.
Gefördert werden öffentliche Einrichtungen des Tourismus auf der Grundlage des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung. Als öffentliche Einrichtungen gelten Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind und überwiegend dem regionalen Tourismus dienen.
Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.
Gefördert werden können die Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Maßnahmenträger zu tragen sind.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Der Ausgangfördersatz beträgt 35 %. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.
Eine Förderung ist möglich, wenn:
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.
Der Freistaat Bayern fördert Investitionen gewerblicher regionalwirtschaftlich bedeutsamer Vorhaben in den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.
Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.
Der Freistaat Bayern fördert die Generalinstandsetzung sowie die Beschilderung von Wanderwegen bzw. die Informationsgewinnung und -verarbeitung über diese Wanderwege. Gefördert werden auch Maßnahmen für eine umweltgerechtere Ver- und Entsorgung von Unterkunftshäusern.
Landkreise und Gemeinden können Investitionsvorhaben von ausländischen oder inländischen Investoren in der Region unterstützen.