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Wenn in Ihrem Betrieb vorübergehend ein unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt, kann für Ihre Beschäftigten ganz oder teilweise Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Der Verdienstausfall wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen und soll Kündigungen vermeiden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten können die Beschäftigungskosten für den Betrieb belastend sein. Wenn beispielsweise bei Betrieben wegen einer akuten Krisenlage ein Arbeitsausfall eintritt, weil die Produktion aufgrund fehlender Zulieferungen einschränkt werden muss, kann Kurzarbeit angezeigt werden. Während der Kurzarbeit arbeiten die Beschäftigten vorübergehend weniger oder gar nicht. Das Kurzarbeitergeld gleicht die Verdienstausfälle dann teilweise aus. Es soll Ihren Betrieb entlasten und dabei helfen, Arbeitsplätze zu erhalten.
Verantwortlich für die Anzeige über Arbeitsausfall und den Antrag auf Kurzarbeitergeld sind die Arbeitgeber. Die Beschäftigten müssen nichts tun. Kurzarbeit kann für den Betrieb oder auch auf einzelne Abteilungen beschränkt eingeführt werden. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und dem tatsächlichen Arbeits- / Verdienstausfall während der Kurzarbeit:
Sie bekommen das Kurzarbeitergeld frühestens von dem Kalendermonat an, in dem Ihre Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen ist. Das Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung. Sie gehen als Arbeitgeber bei der Zahlung der Löhne und Gehälter an Ihre Beschäftigten zunächst in Vorleistung. Das Kurzarbeitergeld wird monatlich nachträglich mit der Bundesagentur für Arbeit am Sitz der Lohnabrechnungsstelle abgerechnet und Ihnen rückwirkend gezahlt.
Kurzarbeitergeld kann beantragt werden bei vorübergehendem und nicht vermeidbarem Arbeitsausfall
Mindesterfordernisse:
Betriebliche Voraussetzungen:
Persönliche Voraussetzungen:
Weitere Voraussetzung:
Kurzarbeitergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können aber auch gegebenenfalls KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen.
Das Verfahren ist zweistufig: Zuerst zeigen Sie den Arbeitsausfall an, dann stellen Sie den Antrag.
Wenn Sie das Kurzarbeitergeld schriftlich beantragen wollen:
Wenn Sie das Kurzarbeitergeld online beantragen wollen:
Wenn Sie für den Antrag auf Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) nutzen wollen:
Es fallen keine Kosten an.
Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Ihre Beschäftigten auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld bekommen und es an Ihre Beschäftigten auszahlen.
Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe oder einem gleichgestellten Betrieb angehört und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie den Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten durch Saison-Kurzarbeitergeld teilweise ausgleichen.
Wenn Ihr Betrieb wegen Restrukturierungen dauerhaft Personal abbauen muss, können Sie für diese Beschäftigen zeitlich befristet Transferkurzarbeitergeld bekommen, das den Verdienstausfall in dieser Zeit teilweise ausgleicht und die Suche einer neuen Beschäftigung unterstützt.