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Strahlenschutz; Anzeige der Beschäftigung von Personen in Betrieben mit Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Stand: 31.07.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz