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Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 63 - Gutachten, Schulgesundheitspflege, Berufsaufsicht, Betäubungsmittelverkehr

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