Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
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Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:
Zu Beginn der Berufsausübung ist
Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
gemeldet werden.
Unter der Rubrik „Formulare“ finden Sie die entsprechenden Anmeldeformulare für Podologen, Heilpraktiker sowie weitere Heilberufe.
In der Rubrik „Weiterführende Links“ sind die gesetzlichen Grundlagen zur Meldepflicht von Heilberufen nach GDG Art. 10, Art. 16 und Art. 30 sowie die Hygiene-Verordnung - BayHygV aufruf- und einsehbar.
Zusätzlich finden Sie hier auch die Verlinkung zur Seite vom Bund deutscher Heilpraktiker e.V. zur Seite "Praxishygiene - BDH", die unter Anderem viele praktische Tipps zum Hygienemanagement bietet.
Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.
Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.
Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.
Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig