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Tierarzneimittel; Informationen zur Überwachung des Verkehrs

Der Verkehr mit Tierarzneimitteln ist gesetzlich geregelt. Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln wird von den Ländern vollzogen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 71 - Tiergesundheitsrecht, Tierseuchenbekämpfung, Tierische Nebenprodukte, Tierschutz

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