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Gewerbliche Segelflüge; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung

Betreiber, die gewerbliche Flüge mit Segelflugzeugen, d. h. Flüge gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

Leistungsdetails

Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie

  • über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Segelflugzeugs verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
  • die einschlägigen Anforderungen des Anhangs V der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 und die Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2018/1976 erfüllen.

Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Audits überprüft.
Stand: 30.10.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr