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Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Für Sie zuständig

Stadt Mühldorf a.Inn - Sg. 51 Tiefbau-Technik

Stadtbauamt

Stadt Mühldorf a.Inn

Hausanschrift

Huterergasse 2
84453 Mühldorf a. Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21

84453 Mühldorf a. Inn

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Telefon

+49 8631 612-0

Leistungsdetails

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Gebührenpflicht sind Eingentümer des Grundstücks oder andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige.

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.

Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand: 14.10.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration