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Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen

Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.

Ansprechpartner - Landratsamt Kulmbach

41 Hoch- und Tiefbauverwaltung / Bauherrenvertretung

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