Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie sich scheiden lassen, dann entscheidet das Familiengericht über die Teilung der Versorgungsanrechte, die Sie und Ihr Ehepartner/eingetragener Lebenspartner in der Ehe-/Lebenspartnerschaftszeit erworben haben.
Promenade 8
91522 Ansbach
Postfach 609
91511 Ansbach